Seit dem 01.01.2015 gilt über die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes hinaus nach § 17 Mindestlohngesetz diePflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens2 Jahre aufzubewahren. Die Erfüllung dieser Pflicht wird vom Zoll geprüft. Bei Feststellung eines Verstoßes drohenBußgelder bis zu 30.000 €. Dies betrifft alle geringfügig Beschäftigten (Minijobs), außer in Privathaushalten, und alle Arbeitnehmer im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe, im Messe- und Ausstellungsgewerbe und in der Fleischwirtschaft. Mit diesem Formularblock im Format DIN A4 mit 24 Blatt können Sie als Arbeitgeber, egal ob für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) oder Vollzeitkräfte in den betroffenen Wirtschaftsbereichen, diese Pflicht erfüllen. Auf jedem Formularblatt wird die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers für einen Monat (31 Tage) erfasst. RNK Verlag 1337 Preiseinheit: Stück Artikelbezeichnung Arbeitszeitnachweis Format A4 Ausführung 24 Blatt
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